Export Tipps
Wichtig
Das Verfahren der aktiven Veredelung erübrigt sich bei Waren, die zollfrei sind (nach Zolltarif oder auf Grund eines Ursprungszeugnisses).
Das Gleiche gilt, wenn Sie die Einfuhrsteuer vollumfänglich als Vorsteuer geltend machen können.
Diese Waren können Sie nach den allgemeinen Bestimmungen anmelden (Normalveranlagung).
Anmeldung in ExpoVit
Für den Veredelungsverkehr wählen Sie im
Register Warendaten
▪ Veranlagung: "2Veredelungsverkehr"
Register Handelswaren
▪ Gegebenenfalls"2Nichthandelsware"
Register Ausbesserung/Veredelung
▪ Die Ihrem Fallentsprechenden Felder
Bewilligung
Sofern die Exporterzeugnisse gleichzeitig Grundstoffe enthalten, die mit einer Bewilligung der OZD für die aktive Veredelung eingeführt wurden, muss zusätzlich die Bewilligung und die Meldestelle angegeben werden.
Beim Besonderen Verfahren wird keine Bewilligung benötigt!
Register Bewilligung
▪ Bewilligungspflichtcode: "1 Bewilligungspflichtig"
▪ Bewilligungsnummer: Nummer gemäss Bewilligung
▪ Bewilligungstyp: "1 Einzelbewilligung oder 11 eEinzelbewilligung "
▪ Bewilligungsstelle: "98 EVZ andere"
▪ Bewilligungsdatum: Datum auf der Bewilligung
Die Detailabrechnung für die aktive Veredelung im Nichterhebungs- oder oder 003140) Rückerstattung
Die Detailabrechnung für die aktive Veredelung im Nichterhebungs- oder Rückerstattungsverfahren erfolgt mit dem Formular 47.92.
Beim Besonderen Verfahren wird folgendes Formular 47.94 verwendet.
Beigelegt werden müssen immer die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV),
welche in ExpoVit e-dec als PDF ausgedruckt werden können.
Das FH mit China tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Wichtige Informationen dazu.
(Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation D.30 oder erhalten Sie bei den
Zollkreisdirektionen)
Das FH besteht nur zwischen der Schweiz (mit Liechtenstein) und China.
Eine Kumulation mit Waren z. B. aus der EFTA oder EU ist nicht erlaubt.
Als Ursprungsnachweis gelten Rechnungserklärung für "Ermächtigte Exporteure" und das Formular EUR.1-CN.
- Rechnungserklärung nur für ermächtigte Ausführer mit Bewilligungsnummer.
Zusätzlich wird noch für jede Sendung eine 20-stellige Seriennummer benötigt. Diese muss jeweils beim Zoll beantragt werden.
- EUR.1-CN für nicht ermächtige Ausführer, alle Beträge (auch unter 6'000 EURO).
- Rechnungserklärungen für Warenwerte unter CHF 10'300 (6'000 EUR) werden vom
Chinesischen Zoll nicht angenommen. Hier ist das Formular EUR.1-CN zu verwenden.
Für China gibt es ein spezielles EUR.1–CN, nur in Englisch.
- Das normale EUR.1 ist nicht gültig.
- Das neue Formular EUR.1–CN ist bei uns erhältlich.
Die Sprache auf dem EUR.1-CN muss Englisch sein.
Beim EUR.1–CN muss im Feld 8 bei jeder Warenposition der 6-stellige HR-Code(Zolltarifnummer) angegeben sein sowie ein Code für das angewendete Ursprungskriterium WO, W Poder PSR.
Diese Codes haben wir im ExpoVit e-dec 3.5.5 unter Warendaten / Ursprungsland eingebaut.
Wir empfehlen Ihnen, den 6-stelligen HR-Code vor den Warenbeschrieb zu stellen oder anstelle von Zeichen / Nr. Beim Voranstellen vor den Warenbeschrieb wird leider das Feld für den eigentlichen Warenbeschrieb kürzer.
Empfänger, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum müssen (trotzt optional) auf dem EUR.1–CN angegeben werden.
Tipp: Wenn Sie für jede Warenposition eine separate Rechnung haben, können Sie das Ausstelldatum der Rechnung auch im Feld 7 (Bemerkungen) eintragen. Die Rechnungsnummer muss ins Feld 10.
Wenn Sie bei mehreren Warenpositionen eine Gesamtrechnung haben, geben Sie bei der ersten Position im Feld 10 die Rechnungsnummer und bei der 2. Position das Datum an.
Wer mit der Alkoholsteuer belastete Produkte ausführt, kann die Steuer zurückfordern.
Dazu müssen in e-dec folgende Felder ausgefüllt werden:
▪ Das Feld Rückerstattung wird auf 3 "Antrag auf Alkohol" gesetzt.
▪ Bei Spirituosen muss im Feld Zusatzmenge die Anzahl Liter der exportierten
Spirituosen angegeben werden.
▪ Im Register Empfindliche Waren muss der Warencode auf 0oder 1 gesetzt
werden und bei der Menge die hl reiner Alkohol.
Dazu müssen in Passar folgende Felder ausgefüllt werden:
▪ Das Feld Rückerstattung wird auf 2 "Antrag auf Alkohol" gesetzt.
▪ Bei Spirituosen muss im Feld Zusatzmenge die Anzahl Liter der exportierten
Spirituosen angegeben werden.
▪ Im Register Zusatzinformationen muss beim Code Vol% im Text der Prozentsatz Alkoholgehalt
beim Code Liter im Text die Menge reiner Alkohol in Liter angegeben werden.
Dem Rückerstattungsgesuch bzw. dem Abrechnungsformular sind beizulegen: Handelsrechnung und Ausfuhrliste (PDF).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
Tel. 058 462 65 00
Fax 058 463 18 28
alkohol@bazg.admin.ch
www.bazg.admin.ch
ExpoVit e-dec hilft Ihnen neu, die VOC-Auswertung zu erstellen. Es generiert Ihnen die Detailabrechnung gemäss Ihrem Zeit Fenster und erstellt dazu ein PDF.
Tools / Rückerstattungslisten
Die Rückerstattung / Befreiung für ausgeführte VOC wird weiterhin wie bis dato mit dem Formular 55.38 (Rückerstattungsantrag für ausgeführte VOC) bzw. mit dem Formular 55.30 (VOC-Bilanz: Ziffer 13) und Kopie(n) der Ausfuhrliste(n)/oder einer Barcodeliste der getätigten Ausfuhr(en) beantragt werden.
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
In der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
▪ Feld Veranlagung: "1 Normalveranlagung".
▪ Feld Rückerstattungs: "1 Befreiung der Lenkungsabgabe auf VOC wird geltend gemacht".
▪ Feld VOC Menge muss die Menge in kg enthalten. ExpoVit e-dec erstellt Ihnen neu die VOC-Auswertung.
Wenn der Rückerstattungstype "Befreiung der Lenkungsabgabe auf VOC" geltend gemacht wird, muss das Feld VOC Menge ausgefüllt werden.
Der Zollkunde ist verantwortlich, dass der veranlagte VOC-Gehalt bei der Gestellung
korrekt ist (z.B. bei Verflüchtigung usw).
