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AGB

Lizenzbestimmungen ExpoVit
Stand 14. Februar 2026
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
 
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem Exportabwicklungsprogramm ExpoVit und der Anerkennung der nachfolgenden Lizenzbedingungen.
Grundsätzliches
Durch das Registrieren von ExpoVit erklären Sie sich mit den an dieser Stelle aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden.

Mit dem Erwerb der ExpoVit-Lizenz erhalten Sie das Recht, die Software auf beliebig vielen Computern in Ihrer Firma zu installieren resp. bei Netzwerken beliebig vielen Arbeitsplätzen zugänglich zu machen und zu nutzen. Holding- Tochter- oder Schwesterfirmen benötigen eine separate Lizenz.

Dem Lizenznehmer ist untersagt:
  • Die Software Dritten zu überlassen oder Dritten in irgendwelcher Form zugänglich zu machen.
  • Die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
  • Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen.

Programme sind hochkomplexe Gebilde. ExpoVit wurde sorgfältig programmiert, getestet und geprüft. Eine Garantie für Fehlerfreiheit können wir trotz aller Sorgfalt nicht übernehmen. Auch vor Datenverlust können Sie sich nur durch periodische Datensicherung schützen. Für allfällige Fehler in der Software oder im Handbuch und daraus resultierenden Folgen wie verspätete Sendungen, Probleme mit dem Zoll, Betriebsunterbrüche und entgangener Gewinn übernimmt die TransSoft GmbH keine Haftung.

Lizenzbestellung / Freischaltung
Der Lizenznehmer bestellt die Lizenz im Programm ExpoVit unter Konfiguration / Lizenzbestellung. Es stehen die Module Export, eVV Export und eVV Import zur Verfügung. Unmittelbar nach der Bestellung wird das Programm durch den Softwarelieferanten freigeschaltet und der Lizenznehmer kann es nutzen. Für die Registrierung im e-Portal des Zolls mit seiner GPID-Nummer, sowie der Abonnierung der notwendigen APIs, ist der Lizenznehmer selbst zuständig.

Preise
Die Software ExpoVit wird dem Lizenznehmer grundsätzlich vermietet (Software as a Service) und nicht verkauft.
  • Export: Für jede erfolgreich an den Zoll übermittelte Sendung wird eine Gebühr fällig (unabhängig von der Anzahl Tarifpositionen). Nachträgliche Korrekturen von bereits übermittelten Sendungen werden nicht verrechnet. Das Herunterladen der Ausfuhrliste (AL) und Veranlagungsverfügung (eVV) ist im Transaktionspreis inbegriffen.
  • eVV Export: Für jede vom Zoll abgeholte elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) einer Sendung wird eine Gebühr fällig.
  • eVV Import: Für vom Zoll abgeholte elektronische Veranlagungsverfügungen (eVV) wird pro Sendung eine Gebühr fällig. Die Bordereaux sind gratis.
  • Für das Installieren und Registrieren der Software kommt pro Modul (Export oder Import) eine einmalige Einrichtgebühr dazu.
  • In den Preisen sind alle künftigen Wartungskosten und Updates enthalten.
  • Technischer Support ist gratis. Exportauskünfte und telefonische Schulungen werden gemäss Preisliste verrechnet.

Die aktuellen Preise sind auf unserer Homepage www.transsoft.ch publiziert.

Rechnungsstellung
Die Rechnung für die Einrichtgebühr wird sofort nach der Lizenzbestellung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen rein netto fällig. Skontoabzüge und Bankspesen werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Der Lizenznehmer hat ein Rückgaberecht der Lizenz/Rechnung von 30 Tagen. Mittels einer kurzen Mitteilung deaktivieren wir die Lizenz und stornieren die Rechnung. Die getätigten Transaktionen werden verrechnet.

Die Rechnungen für die Transaktionen werden periodisch gestellt, bei grösseren Volumen monatlich, bei kleineren Volumen in grösseren Abständen. Die Schwelle legt der Softwarelieferant fest. Die Rechnung für den allfälligen jährlichen Minimalpreis wird Ende Jahr gestellt. Im ersten, angebrochenen Jahr verrechnen wir keinen Minimalpreis. Die Transaktionsrechnung enthält den Verrechnungszeitraum sowie die während der aufgeführten Periode angefallene Anzahl Transaktionen. Die einzelnen Transaktionen sind für den Lizenznehmer im Programm ExpoVit® in der Sendungsliste ersichtlich. Zudem erhält der Lizenznehmer per E-Mail eine Zusammenstellung der Transaktionen mit Datum und Deklarationsnummer des Zolls (weitere Sendungsdaten sind beim Softwarelieferanten nicht hinterlegt).

Eine Aufsplittung der Rechnung nach Firmenteilen, Bereichen, Profitcenter, Kostenstellen usw. ist nicht möglich.

 
Rechnungen für Support werden monatlich gestellt. Rechnungen für Formulare werden sofort gestellt.

Transaktions-, Mindesbetrag-, Support- und Formularrechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Skontoabzüge und Bankspesen werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug findet folgendes Verfahren Anwendung:
  • Der Kunde wird zwei Mal gemahnt.
  • Nach zweimaliger Mahnung hat der Softwarehersteller das Recht, die Software zu deaktivieren. Nach erfolgter Zahlung erfolgt die Freischaltung.

Kündigung der Lizenz
Will der Lizenznehmer auf die Software verzichten, so ist er verpflichtet, den Lizenzvertrag schriftlich zu kündigen. Ansonsten wird weiterhin der jährliche Minimalpreis für die Transaktionen fällig. Die Kündigung ist jederzeit möglich, wobei der Minimalpreis für das angebrochene Vertragsjahr noch fällig ist.

Daten beim Softwarelieferanten
Zollseitig werden Schnittstelle und Stammdaten laufend aktualisiert. Um die Funktionalität sicherzustellen, muss ExpoVit® zeitnah aktualisiert werden. Dazu wird beim Aufstarten des Programms beim Lizenznehmer eine Verbindung zum Server des Softwarelieferanten aufgebaut und die Version abgeglichen, resp. ein Update durchgeführt.

Die Zugangsdaten (Token) für die beim Zoll abonnierten API für ExpoVit werden auf dem Server des Softwareherstellers verwaltet und stets aktuell gehalten. 

Der Nachrichtenverkehr zwischen Lizenznehmer und Zoll erfolgt über den Server des Softwareherstellers. Um eine stete Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten, wird der Nachrichtenverkehr vom Zoll an den Lizenznehmer auf dem Server des Lieferanten bis zur Abholung durch den Lizenznehmer zwischengespeichert. Nachrichten vom Lizenznehmer an den Zoll werden nicht zwischengespeichert. Zusätzlich werden Metadaten der Nachrichten (Meldungstyp, Zeitpunkt der Übermittlung) gespeichert.

Die Abholung der Dokumente (Ausfuhrlisten und Veranlagungsverfügungen) erfolgt über den Server des Softwareherstellers. Die Dokumente werden auf dem Server des Softwareherstellers nicht zwischengespeichert. Zu Supportzwecken wird der Speicherort der Daten des Lizenznehmers beim Softwarelieferanten gespeichert.

Datenspeicherung und Datenfluss beim Softwarelieferanten
Zur Geschäftsabwicklung werden beim Softwarelieferanten einige Daten des Lizenznehmers gespeichert, respektive zwischengespeichert. Diese Daten umfassen die Zugangsberechtigungen (Token) des Lizenznehmers für das API des Zollsystems, Erstellungsdatum sowie Zolldeklarationsnummer jeder Sendung und die Nachrichten vom Zoll an den Lizenznehmer. Die Nachrichten vom Zoll an den Lizenznehmer werden nach Abholung gelöscht. Weitere Daten werden auf dem Server des Softwarelieferanten nicht gespeichert.

Bei allfälligen Softwareproblemen beim Lizenznehmer erhält der Softwarelieferant über einen Webservice automatisch ein Fehlerprotokoll. Dieses enthält ausschliesslich technische Informationen, keine Geschäftsdaten.

Sonderfälle für die Softwarenutzung
Bei Fällen, wo der Lizenznehmer die Zollabwicklung durch einen Dienstleister (Spediteur) umsetzen lässt, kann ExpoVit® noch für die restlichen Anwendungen eingesetzt werden. Dies sind z.B. elektronischer Speditionsauftrag sowie die Erstellung aller weiteren benötigten Formulare wie EUR.1 usw.

ExpoVit® kann zum reinen Archivieren der eVV (Export und Import) eingesetzt werden. Dies mit der Funktion "eVV importieren (per E-Mail erhalten)".

Bei diesen Nutzungsvarianten ist die einmalige Einrichtungsgebühr sowie der jährliche Minimalpreis fällig.

Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allfälligen rechtlichen Angelegenheiten ist Liestal.

ExpoVit® ist ein eingetragenes Warenzeichen der TransSoft GmbH.
© bei TransSoft GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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