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eVV Import

Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV Import) -
EDV-Obligatorium ab 1. März 2018

Die Schweizerische Zollverwaltung hat die früheren Import-Belege Zoll- und MWST-Quittung und Bordereau am 1. März 2018 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.
Der Importeur mit ZAZ-Konto muss die Dateien selbst beim Zollserver abholen und während 10 Jahren elektronisch archivieren. Bei Importeuren ohne ZAZ-Konto läuft der Weg über den Spediteur.

Beim Warenimport erhielt der Importeur bisher die papierförmigen Belege Veranlagungsverfügung, Rückerstattungsbeleg und als ZAZ-Konto-Inhaber das Bordereaux. Diese Dokumente ersetzte der Zoll durch die elektronische Lösung eVV Import. Neu müssen diese Daten vom ZAZ-Kontoinhaber (Importeur oder vom Spediteur) elektronisch beim Zollserver abgeholt und während 10 Jahren beim Importeur elektronisch archiviert werden. Nur die elektronische xml-Datei ist für die MWST inskünftig noch gültig. Die Dokumente können zur Visualisierung und für Buchhaltungszwecke weiterhin auf Papier ausgedruckt werden.

Das neue Verfahren wurde am 1. März 2018 obligatorisch. Der Zoll versendet nun keine papierförmigen Veranlagungsverfügungen und Bordereaux mehr. Lediglich die Rechnungen werden dem ZAZ-Konto-Inhaber weiterhin per Briefpost zugestellt.

Importeure mit eigenem ZAZ-Konto 
Sie können die Belege mit einem gratis Web GUI vom Zoll oder mit einer eigenen Software abholen. Mit der eigenen Software ist das Abholen und Archivieren äusserst einfach und zeitsparend. Dabei haben Sie jederzeit die Übersicht über alle Ihre Importe und die Belege werden automatisch gesetzeskonform archiviert. Der grösste Vorteil: Das spätere Suchen einzelner Belege geht um ein Vielfaches schneller als bei Einzel-Archivierung mit dem Web GUI.

Wir haben in unsere Export-Software ExpoVit e-dec das neue Modul eVV Import eingebaut. Das Modul steht Ihnen zum Testen gratis zur Verfügung.

Importeure ohne eigenes ZAZ-Konto - prüfen Sie die Errichtung eines eigenen ZAZ-Kontos.
Sie ersparen sich damit die Vorlageprovisionen an den Spediteur, müssen die Mehrwertsteuer erst nach 60 Tagen bezahlen und erhalten alle Belege direkt vom Zoll.
Ohne ZAZ-Konto stellen Ihnen die Spediteure die Belege auf drei verschiedenen Wegen zu.
-  Zustellung per E-Mail
-  Abholung durch den Importeur auf dem Server des Spediteurs
-  Abholung durch den Importeur auf dem Zollserver mit Zugangscode
Nach dem Eingang müssen die Belege vom Importeur manuell gespeichert und während 10 Jahren sicher und gut auffindbar archiviert werden.
Die ganzen Prozedere sind recht aufwändig, vor allem das Abholen mit Zugangscode und das Archivieren.

Da lohnt sich ein eigenes ZAZ-Konto. Infos dazu finden Sie hier.

Info-Film eVV Import

Informationsfilm zur Abholung der eVV Import Belege 

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