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Abschaffung der Industriezölle am 1.1.2024

Die schweizerische Eidgenossenschaft schafft die Zölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 ab. Dies betrifft Waren der Kapitel 25 – 97 (mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38), also alle Waren ohne Landwirtschaftsprodukte.

Link zur Info des Zolls    

Zusätzlich wird der Zolltarif Tares gestrafft. Es gibt ab 1. Januar 2024 nur noch 7511 Positionen statt wie bisher 9114.

Link zur Info des Zolls

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Waren verbleiben in der Schweiz

Beim Import von Industriegütern bezahlen Sie ab dem 1. Januar 2024 keine Zölle mehr. Sie müssen nichts weiter unternehmen und dürfen sich über die Einsparungen freuen.

Die Waren müssen gleichwohl wie bisher verzollt werden und Sie erhalten je eine Veranlagungsverfügung Zoll und MwSt.

 

 

  • Ihre Waren werden als Vorprodukte für Exporte im Freihandelsverkehr verwendet

      oder unverändert wieder im Freihandelsverkehr exportiert.
 

Wenn Ihre Waren aus einem Land mit Freihandelsabkommen stammen (z.B. EU) und Sie diese Waren als Vorprodukte für Waren in ein Zielland mit Freihandelsabkommen (z.B. EU) verwenden, benötigen Sie weiterhin die entsprechenden Präferenznachweise, um die Waren im Zielland zollfrei importieren zu können (Präferenzkalkulation).

Wenn Ihre Waren aus einem Land mit Freihandelsabkommen stammen (z.B. EU) und Sie diese unverändert oder mit Minimalbehandlung in ein Zielland mit Freihandelsabkommen (z.B. EU) versenden, benötigen Sie weiterhin die entsprechenden Präferenznachweise, um die Waren im Zielland zollfrei importieren zu können.

Dazu ist es wichtig:

  • Verlangen Sie von Ihrem Lieferanten weiterhin einen Präferenznachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung).

  • Verlangen Sie von Ihrem Spediteur unbedingt, dass er die Waren entsprechend verzollt.

Nur so haben Sie den Präferenzausweis auf Ihren Importbelegen (eVV-Import).

 

Darstellung in der ExpoVit-Übersichtsmaske <<eVV Import>>

Darstellung auf der Veranlagungsverfügung (mit Ursprungsland)
 

  • Veredelungsverkehr

Beim Veredelungsverkehr (aktiv oder passiv) können Sie die Waren schweizerseits im Normalverfahren verzollen. Es fallen keine Zölle mehr an, nur noch die MwSt. Diese können Sie als Vorsteuer wieder abziehen. Sie sparen so einiges an Aufwand bei Ihnen und an Verzollungskosten seitens der Spediteure.

Link zur Info des Zolls (letzter Abschnitt)

Aufgepasst: Waren, die Sie in diesem Jahr zur aktiven Veredelung im Veredelungsverfahren eingeführt haben, müssen Sie auch im nächsten Jahr noch mit dem Veredelungsverfahren wieder ausführen. Sonst wird der Freipass nicht gelöscht.

Auf der ausländischen Seite müssen die Waren weiterhin im Veredelungsverfahren verzollt werden (oder mit Präferenznachweis). Sonst fallen dort Zölle an.

  • Straffung des Zolltarifs Tares

Es gibt ab 1.1.2024 nur noch 7511 Tarifpositionen statt wie bisher 9114.

Hier finden Sie auch eine Konkordanzlilste alte - neue Tarifnummern

Wenn Sie Ihre Ausfuhren mit ExpoVit e-dec anmelden, müssen Sie in Stammdaten / Artikelstamm die Zolltarifnummern ggf. anpassen.

Wenn Sie eine Schnittstelle von Ihrem ERP zu ExpoVit e-dec haben, müssen Sie in Ihrem ERP die Zolltarifnummern ggf. anpassen.

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