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Felder in der Software

 

Ausbesserung / Veredelung

 

Feld Ausbesserung

Feld für Ausbesserung                 Ja / Nein

Feld Veredelung

Eigenveredelungsverkehr

Die zur Veredelung in die Schweiz verbrachte Ware ist zum Zeitpunkt der Veredelung in Ihrem Eigentum. Sie haben die Ware gekauft und verkaufen sie nach der Veredelung wieder.

Lohnveredelungsverkehr

Die zur Veredelung in die Schweiz verbrachte Ware ist zum Zeitpunkt der Veredelung nicht in Ihrem Eigentum. Sie wurde Ihnen zur Verfügung gestellt.

Siehe auch: Veredelungsverkehr

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Feld Verfahren

Im Veredelungsverkehr kommen drei unterschiedliche Zollverfahren zu Anwendung.
 

  • Ordentliches Verfahren (Normalfall):
    Bewilligung des BAZG
     

  • Vereinfachtes Verfahren (einfache Bearbeitungen):
    Antrag bei der Zollstelle
     

  • Besonderes Verfahren (Landwirtschaftliche Produkte)
    Bewilligung des BAZG
     

Siehe auch: Veredelungsverkehr

Feld Abrechnung

  • Nichterhebung
    Zoll und MwSt. werden nicht erhoben. Die Bear
    beitungswaren müssen innerhalb der gesetzten Frist wieder ausgeführt werden. Ansonsten werden Zoll und MwSt. nachträglich erhoben.
     

  • Rückerstattung

    Zoll und MwSt. werden erhoben und nach erfolgter Wiederausfuhr der Bearbeitungswaren rückerstattet. 


Das BAZG bewilligt in der Regel das Nichterhebungsverfahren.
Das Rückerstattungsverfahren wird angewendet, wenn:

  • der Gesuchsteller es beantragt;

  • die Bezahlung allfälliger Abgaben als gefährdet erscheint;

  • im Rahmen der Bewilligung für die aktive Veredelung regelmässig auch Waren eingeführt werden sollen, die für den Verbleib im Zollgebiet bestimmt sind.

Siehe auch: Veredelungsverkehr

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Feld Überwachungszollstelle

Überwachungszollstelle gemäss Bewilligung

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Feld Art der Bearbeitung

Feld für die Angabe von der Art der Ausbesserung oder der Veredelung.

Wiedereinfuhrfrist

(Passiver Veredelungsverkehr)

Maximum 1 Jahr. 

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