Per
1. April 2010 mussten Grossexporteure mit der alten, elektronischen VAR-Regelung auf e-dec umstellen. Bei der VAR (vereinfachten Ausfuhrregelung) handelte es sich um ein teilelektronisches Exportverfahren.
Nicht-VAR-Firmen, dies sind ca. 90% aller Exporteure, sind von diesem Termin noch nicht betroffen. Sie können ihre Exporte weiterhin mit dem Formular 11.030 abwickeln. Mehr dazu unter
EDV Obligatorium im Export ab 2011.
Das NCTS Export (Spediteurlösung) bleibt noch während einer Übergangsfrist bestehen.