So funktioniert e-dec Export

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Nach Einführung des EDV-Obligatoriums müssen alle Ausfuhren beim Zoll mit dem elektronischen Verfahren e-dec Export angemeldet werden (Befristet wird noch das alte System NCTS Export akzeptiert.) Pro e-dec Anmeldung können bis zu 999 Positionen übermittelt werden. Die Ausfuhrliste mit dem Barcode kommt innert wenigen Sekunden nach der Anmeldung als PDF-Datei zurück.

Diese Ausfuhrliste übergeben Sie an Ihren Spediteur. Am Zoll muss dann nur noch die Ausfuhrliste vorgewiesen werden. Der Zollbeamte liest den Barcode ein und hat sofort alle benötigten Daten zur Verfügung. Das Zollsystem entscheidet automatisch über eine allfällige Revision der Ausfuhr.

Nach erfolgter Ausfuhr wird die mehrwertsteuerrelevante elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) auf dem Zollsystem zur Verfügung gestellt. Als letzter Schritt hohlen Sie die eVV beim Zollsystem ab und archivieren sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.