Allgemeine Informationen zu den Ausfuhrbeiträgen:
Wegleitung über die Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten (form 47.90)
In ExpoVit e-dec muss das Feld Rückerstattung gesetzt werden:
- Rückerstattung: "Antrag für Ausfuhrbeiträge für LW" oder "Antrag auf mindestens 2 der Rückerstattungstyp 1 bis 3", falls zusätzlich noch Rückerstattungen für Alkohol oder VOC geltend gemacht werden.
Ausfuhrbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn der Antragsteller im Besitz einer gültigen
Vorausfestsetzungsbescheinigung ist (die Ausnahme davon ist das Besondere Verfahren,
siehe weiter unten).
Im Register
Bewilligung muss die Vorausfestsetzungsbescheinigung eingetragen werden
- Bewilligung
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- Bewilligungspflichtcode: "1 Bewilligungspflichtig"
- Bewilligungsnummer: Nummer der Vorausfestsetzungsbescheinigung (auf das Kalenderjahr bezogen)
- Bewilligungstyp: "10 Vorausfestsetzungsbescheinigung"
- Bewilligungsstelle: "98 EVZ andere"
- Bewilligungsdatum: Datum auf der Bewilligung
Für gewisse Produkte wie Zucher und Milchfett kann das
Besondere Verfahren angewendet werden, dann ist
keine Bewilligung in Form einer Vorausfestsetzungsbescheinigung notwendig.
Die Felder in ExpoVit e-dec sind wie folgt auszufüllen:
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- Brutto- / Nettogewicht: Die Gewichte der gesamten Waren. Der Anteil an begünstigten Stoffen wird erst bei der Rückforderung ausgewiesen.
- Veranlagung: "2 Veredelungsverkehr"
- Rückerstattung: Leer lassen
- Veredelung
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- Verkehrsrichtung: "1 Aktiv"
- Veredelung: "1 Eigenveredelungsverkehr"
- Verfahren: "3 Besonderes Verfahren"
- Abrechnung: "2 Rückerstattungsverfahren"
Die Anträge sind vom Warenhersteller mit folgendem Formular zu machen:
Antrag um Ausrichtung von Ausfuhrbeiträgen für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten (form 47.93)
Je Antrag können die Ausfuhren von einem oder mehreren Monaten berücksichtigt werden. Die Ausfuhrmengen sind monatlich zusammenzufassen. In form
47.90 Kapitel 6 ist beschrieben, welche zusätzlichen Unterlagen beigelegt werden müssen.
Dem Formular ist ein
Ausdruck der eVV (elektronische Veranlagungsverfügung) der betroffenen Sendungen beizulegen.